Bibermanagement
Bayern ist zwischenzeitlich nahezu flächendeckend vom Biber besiedelt - Konflikte und Schäden bleiben hier nicht aus.
Der Ausgleichsfond für Biberschäden wird deshalb künfitg fon 450.000 € auf 550.000 € angehoben. Diese stehen seit dem 01. Januar 2021 jährlich zur Verfügung, um vom Biber unmittelbar verursachte Schäden auszugleichen.
Die Zuständigkeit für das Bibermanagement liegt bei den unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltungsbehörden. Weitere Informationen finden Sie hier.